
- Heiliges Römisches Reich, Holzschnitt 1510 - Hans Burgkmair der Ältere und Jost de Negker
Wer die aktuelle Geschichtsschreibung zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verstehen will, muss zunächst jene des 19. Jahrhunderts kennen. Im Zuge der preußisch- kleindeutschen Nationalstaatsgründung (1871) entwarfen die Historiker der Borussischen Schule – genannt seien die Hauptvertreter Leopold Ranke, Johann Gustav Droysen, Heinrich von Sybel und Heinrich von Treitschke – ein Zerrbild des Alten Reiches. Es habe sich in der Frühen Neuzeit im Stadium eines fortschreitenden Verfalls befunden, gekennzeichnet durch Zersplitterung in konfessionelle und territoriale Partikularinteressen sowie Autoritäts- und Machtverlust nach innen und außen. Erst „Preußens deutsche Mission“ habe an die mittelalterliche Reichsherrlichkeit angeknüpft und den Deutschen ein leistungsfähiges staatliches Gehäuse verschafft.
Das Alte Reich als Reichs-Staat und Nation
Georg Schmidt widerspricht in seinem Buch vehement der Verfallsthese. Sofern man nicht moderne, sondern frühneuzeitliche Kriterien für Staatlichkeit anlegt, seien die Reichsinstitutionen auch nach den Erschütterungen durch Reformation und Dreißigjährigen Krieg funktionsfähig gewesen. Außenverteidigung, Rechtssystem und Exekution des „ewigen Landfriedens“ seien die Hauptaufgaben des „komplementären Reichs-Staats“ (S. 44) gewesen. Den unmittelbaren herrschaftlichen Zugriff auf die Untertanen habe er, mit Ausnahmen im Bereich der Reichsgerichte, ohnehin nicht angestrebt und den Territorialherren überlassen. Erst der preußisch- österreichische Dualismus im 18. Jahrhundert habe den Reichs-Staat funktionsunfähig gemacht.
Außerdem billigt Schmidt dem Reich eine wichtige Rolle bei der Entstehung einer deutschen nationalen Identität zu. Der Protonationalismus habe nicht allein auf Sprache und Kultur beruht, sondern auch auf der Rechts- und Friedensordnung des Alten Reiches. Seine strukturelle Nichtangriffsfähigkeit nach außen und seine Verhinderung absolutistischer Herrschaft nach innen galten lange Zeit als Vorzüge „deutscher Freiheit“. (Allerdings nicht im Sinne des individualistischen Freiheitsbegriffs der Aufklärung, sondern im Rahmen der überkommenen ständischen Ordnung.)
Obwohl Schmidt die Begriffe Staat und Nation von ihren modernen Bedeutungen löst, führt ihre Anwendung auf das Alte Reich leicht zu Missverständnissen. Das Heilige Römische Reich war strukturell etwas anderes als ein moderner Staat und erst Recht etwas anderes als ein Nationalstaat. Es hatte auch nicht das Potenzial, sich in diese Richtung zu entwickeln. Ebenso irreführend ist Schmidts Vergleich mit der Europäischen Union; ein Vergleich, der weniger der fachwissenschaftlichen Erforschung als der geschichtsdidaktischen Aufwertung des Alten Reiches dienen dürfte.
Das Alte Reich und die „teusche libertät“
Axel Gotthards Buch bietet eine politische Strukturgeschichte, die sich vorrangig der komplexen Funktionsweise der Reichsinstitutionen zuwendet. Die historische Singularität des Alten Reiches sieht der Autor in der „teutschen libertät“. Im Gegensatz zur absolutistischen Staatstheorie habe es keinen Souverän gegeben, sondern eine Verschachtelung ständischer Institutionen, Rechte und Privilegien zum Zweck des Friedens- und Rechtsschutzes.
Die Konzentration auf Politik- und Verfassungsgeschichte ist gleichzeitig die Schwäche des Buches, denn andere Teildisziplinen wie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte kommen nicht vor. Dementsprechend einseitig fallen die Deutungen historischer Ereignisse aus. Die Frage von Krieg und Frieden hängt bei Gotthard immer nur davon ab, ob den politischen Institutionen des Reichssystems die Austarierung ständischer und konfessioneller Interessen gelang. So sei auch der Dreißigjährige Krieg, zumindest bis 1630, ein Konfessionskrieg gewesen. Für den Niedergang des Reiches im 18. Jahrhundert liefert Gotthard gar eine komplett personalisierte Erklärung. Friedrich II. habe mit seiner Expansionspolitik dem Heiligen Römischen Reich den Todesstoß versetzt, was den Autor dazu veranlasst, eine seitenlange Schimpfkanonade auf den Preußenkönig abzufeuern. Andere Deutungsangebote der Geschichtswissenschaft werden von Gotthard nicht einmal diskutiert. Die von Schmidt einbezogene Ebene der Untertanen hat er überhaupt nicht im Blick.
Das Alte Reich als ständisch- korporativer Personenverband
Barbara Stollberg- Rilinger schildert das Alte Reich in einem knappen Abriss als im Kern mittelalterliches Gebilde. Es sei kein Staat, sondern ein ständisch- korporativer Personenverband gewesen. Als solcher blieb das Reich der Bedürfnislage seiner extrem heterogenen Glieder ausgeliefert und wurde in dem Moment reformunfähig, als diese das Interesse an ihm verloren.
Fazit
Alle drei Historiker sind sich darin einig, dass die Geschichte des Alten Reiches in der Frühen Neuzeit nicht mehr als Verfallsgeschichte geschrieben werden kann. Nicht bereits Reformation und Dreißigjähriger Krieg haben zum Niedergang geführt, sondern der preußisch- österreichische Dualismus im 18. Jahrhundert.
Die Arbeiten von Schmidt und Gotthard kennzeichnet ein verspäteter antiborussischer Reflex. Dabei ist die Borussische Schule allenfalls noch ein Popanz. Ihr tendenziöses Verdikt über das Alte Reich ist längst nicht mehr maßgebend in Forschung und Lehre. Hinter der aktuellen Imagepolitur für das Alte Reich steckt der geschichtspolitische Kurzschluss zwischen zweitem und Drittem Reich, zwischen Nationalstaat und Nationalsozialismus. Daher schießen Schmidt und Gotthard bei der Revision veralteter Geschichtsbilder über das Ziel hinaus und zimmern einen Gegenmythos vom nichtnationalen ersten Reich. Die Studie von Stollberg- Rilinger ist da gelassener, indem sie das Alte Reich konsequent als vormodernes Gebilde historisiert und es so dem geschichtspolitischen Zugriff entzieht.
Literatur
Schmidt, Georg, Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495- 1806, München 1999.
Gotthard, Axel, Das Alte Reich 1494- 1806, Darmstadt (4. Aufl.) 2009.
Stollberg- Rilinger, Barbara, Das Heilige Römische Reich deutscher Nation. Vom Ende des Mittelalters bis 1806, München 2006.
