Militärjustiz der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg

Cover Baumann u.a., Was damals Recht war - be.bra Verlag
Cover Baumann u.a., Was damals Recht war - be.bra Verlag
Rez. zu Ulrich Baumann/ Magnus Koch (Hg.), „Was damals Recht war..." Soldaten und Zivilisten vor den Gerichten der Wehrmacht, Berlin: be.bra Verlag 2008.

Die Wanderausstellung mit dem Titel „Was damals Recht war… Soldaten und Zivilisten vor den Gerichten der Wehrmacht“ widmet sich der Geschichte der NS- Militärjustiz und ihrer schwierigen Aufarbeitung nach 1945. Die Ausstellung wurde von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas erarbeitet und wird nach der ersten Station in Berlin noch bis 2010 in mindestens 14 Städten zu sehen sein. Der unter Mitwirkung namhafter rechts- und militärgeschichtlicher Experten erstellte Begleitband vertieft das Thema und verdeutlicht an Einzelfallstudien aus Täter- und Opferperspektive die menschenverachtende Praxis der NS- Militärjustiz.

Militärjustiz und nationalsozialistische Ideologie

Bereits zu Beginn des Zweiten Weltkriegs hielten nationalsozialistische Elemente Einzug in die Militärgesetzgebung. NS- Machthaber und Militärjuristen zogen vor allem aufgrund der Erfahrungen des Ersten Weltkriegs an einem Strang. Ein Zusammenbruch wie 1918 sollte unter allen Umständen verhindert werden. Die Einsetzung von Wehrmachtkommandeuren als Gerichtsherrn, die Erweiterung des Tatbestandes der Fahnenflucht und der Wehrkraftzersetzung sowie die Straffung des Prozessablaufs durch die Beschneidung der Rechte des Angeklagten machten die Militärjustiz zu einem effektiven Disziplinierungs- und Terrorinstrument gegen jede Form von abweichendem Verhalten. Häufig war es nicht so sehr die Schwere der Tat, sondern die Persönlichkeit und politische Einstellung des Angeklagten, die das Strafmaß bestimmten. Physisch und psychisch defizitäre und politisch unzuverlässige „Volksschädlinge“ sollten aus der Wehrgemeinschaft ausgesondert werden. Insgesamt wurden 30.000 Todesurteile gefällt, von denen zwei Drittel vollstreckt wurden (einzelne sogar noch nach dem 8. Mai 1945). Für die übrigen verurteilten Wehrmachtsangehörigen stand eine Mischung aus Strafvollzug und Bewährung im Kriegseinsatz bereit, um der Truppe das „Menschenmaterial“ zu erhalten. Doch auch unter den Bedingungen einer NS- loyalen „kämpfenden Justiz“ gab es Möglichkeiten, die rigorose Aburteilungspraxis zu unterlaufen, wobei es vor allem auf die Haltung der Gutachter und Gerichtsherrn ankam. Diese Beobachtung wendet sich sowohl gegen eine Kollektivschuldthese als auch gegen die apologetische Behauptung, man habe aufgrund geltenden Rechts nicht anders handeln können.

Umgang mit der Wehrmachtsjustiz nach 1945

Die Perspektive der Opfer schildert die Ausstellung an Hand von Fallgeschichten, die vorrangig nach der Motivlage der Akteure fragen. Während die Gerichte bei „Fahnenflucht“ vorwiegend Feigheit und fehlende „Manneszucht“ unterstellten, nahmen sich die tatsächlichen Motive häufig komplexer aus. Entfernung von der Truppe kam aus gewissens- oder politischen Gründen, Sorge um die eigene Familie, Sehnsucht nach der Freundin, Furcht vor Disziplinarstrafen oder aus mehreren Gründen gleichzeitig vor. Großen Raum nimmt die Frage der Rehabilitierung der Opfer nach 1945 in der Ausstellung ein. In der DDR wurden Urteile der Wehrmachtsjustiz nur dann aufgehoben, wenn der Verurteilte nachweisen konnte, mit seiner Handlung den antifaschistischen Widerstandskampf unterstützt zu haben. In der Bundesrepublik war lange Zeit gar nicht an eine Rehabilitierung zu denken. Hier rückten ehemalige Militärrichter in hochrangige Positionen in Rechtswesen, Wissenschaft und Politik ein, wo sie ihre eigene Exkulpation jahrzehntelang nachhaltig und erfolgreich betreiben konnten. Zuletzt ist dies am Fall Hans Filbingers wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten. Erst 2002 sind die Urteile der NS- Militärjustiz vom Bundestag, mit Ausnahme des Straftatbestands des „Kriegsverrats“, pauschal aufgehoben worden.

Insgesamt ist die Darstellung gut strukturiert, allgemein verständlich gehalten und reichhaltig mit Bild- und Quellenmaterial illustriert, auch wenn das Layout des Begleitbandes nicht immer überzeugt. Als einziger inhaltlicher Kritikpunkt lässt sich anmerken, dass die international vergleichende Perspektive zu kurz kommt. Hier genügt es nicht, die liberale Praxis der US- Militärjustiz als Kontrapunkt heranzuziehen, während der Blick auf andere totalitäre Regime wie Japan und die Sowjetunion unterbleibt.

Thomas Gräfe - Studium Geschichte, Englisch und Sozialwissenschaften in Bielefeld und Brighton (1997- 2003) Beruf im ...

rss
Hilfreich?